Hausgerätedienst Müller 

Kompetenz und Erfahrung  Waschmaschinen/ Geschirrspüler/ Kühlgeräte/ Trockner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENI. Allgemeines Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle dem Auftragnehmer erteilten Aufträge auf Instandsetzung, die notwendigen Vorarbeiten hierzu, Überprüfungen und Erstellung vor Kostenvoranschlägen. Für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung (Garantie) gelten sie ergänzend zu den Garantiebedingungen des Auftragnehmers sowie zur jeweiligen Herstellergarantie.

II. Ausführung

1.Die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten erfolgt bei stationär betriebenen (feststehenden) Großgeräten am Aufstellungsort, sofern nicht die vorherige Überprüfung ergeben hat, daß eine sachgemäße Instandsetzung nur im Werk oder einer der Werkstätten des Auftragnehmers vorgenommen werden kann. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß die Geräte frei zugänglich sind. Andernfalls übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die durch den Aus - und Einbau entstanden sind. Nicht stationär betriebene Geräte (Kleingeräte) nimmt der Auftragnehmer zur Instandsetzung oder Überprüfung in seinen Werkstätten an.

2.  Dem Auftraggeber genannte Besuchstermine sind - auch wenn eine Uhrzeit genannt werden sollte - geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt. Das ergibt sich aus den Besonderheiten des Außenreparatur - Geschäftes, insbesondere der Notwendigkeit, möglichst mehrere Reparaturen auf einer Fahrt zu erledigen sowie den Schwierigkeiten der Vorausberechnung von Reparaturzeiten und den Risiken der heutigen Verkehrsdichte.

3.   Die Anfahrtkosten sind nach Entfernungszonen gestaffelt. Sie beinhalten die Wegezeitkosten und Kraftfahrzeugkosten (KFZ-Anfahrt). Die effektiven Anfahrtkosten sind von sehr unterschiedlichen Entfernungen in der Auftragsfolge abhängig. Sie unterliegen daher sehr großen Schwankungen. Damit nicht einzelne durch die unbeeinflußbare Auftragsfolge benachteiligt werden, wird eine  Pauschalierung der Anfahrtkosten vorgenommen.

4. Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendiensttechnikers erfolgt nach Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von 6 Minuten. In den pro Auftrag abgerechneten Werten ist ein Arbeitswert für die Arbeitsvorbereitung enthalten.

5. Gemäß II.1. in den Werkstätten des Auftragnehmers zu reparierende oder zu überprüfende Geräte sind seinen Werkstätten auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers  anzuliefern und abzuholen. Diese Gefahr- und Kostentragung gilt nicht für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung.

6. Zeigen sich während der Instandsetzung weitere Fehler, deren Beseitigung nicht Gegenstand des Auftrages war, so haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden, wenn der   Auftraggeber trotz Hinweis des Auftragnehmers keine Zustimmung zur Behebung des weiteren Mangels erteilt. Dies gilt insbesondere auch für Fehler, die die Betriebssicherheit gefährden.

7. Ein Kostenvoranschlag wird auf Wunsch des Auftraggebers erteilt. Die hierbei entstehenden Kosten werden an den Auftraggeber berechnet, wenn keine Durchführung der Reparatur gewünscht wird. 


III. Zahlung, Rückgabe, Lieferung

1.  Die Reparaturkosten sind in bar sofort ohne Abzug an den Techniker oder bei Abholung zu entrichten. Die Techniker sind berechtigt, den Rechnungsbetrag zu kassieren.

2. Die Rückgabe des Reparaturgerätes erfolgt nur nach Zahlung und gegen Aushändigung der Empfangsbestätigung. Wird ein Gerät nicht spätestens einen Monat nach schriftlicher oder telefonischer Aufforderung mit dem Hinweis auf eine mögliche Verwertung des Gerätes abgeholt, so entfällt für den Auftragnehmer die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung. Nach Ablauf dieser Frist erklärt sich der Auftraggeber schon jetzt mit der Verwertung des Gerätes durch den Auftragnehmer einverstanden. Dem Auftragnehmer steht die übliche Vergütung zu, soweit der Verwertungerlös die Reparatur- und Aufbewahrungskosten übersteigt, bleiben Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verwertungserlös unberührt.

3. In den Hansestädten Stralsund & Greifswald wird die Lieferung von Geräten kostenlos durchgeführt. UND die Altgeräte werden ebenfalls kostenlos entsorgt.

IV. Gewährleistung / Garantie Im Reparaturfalle übernimmt der Auftragnehmer 12 Monate Gewährleistung durch Nachbesserung. Wir gewähren auf alle Geräte mindestens 24 Monate Gewährleistung (Herstellergarantie) 

V. Umtausch und Rückgabe Geöffnete Ersatzteile können wir nicht zurücknehmen. Porto und Verpackungskosten werden bei  Rücksendungen vom Auftraggeber übernommen.  Die Geräte bzw. Ersatzteile sind bei Lieferung auf Unversehrtheit der Verpackung zu prüfen.

VI. Haftung Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, sofern nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt wurde. 

VII. Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber  Vollkaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich - rechtliches  Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers oder nach seiner Wahl der Sitz des jeweiligen Niederlassung.

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